Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
Samstag, 10. Januar 2026
Steht eine Rufschädigung im Raum, kommt aus strafrechtlicher Sicht eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht. Von einer Verleumdung (§ 187 StGB) spricht man, wenn der Täter bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um herabzuwürdigen. Ihm ist klar, dass das was er sagt, nicht der Realität entspricht.
Montag, 29. Juli 2024
Was kann man gegen negative Bewertungen im Internet tun? Wie geht man am effektivsten gegen negative Bewertungen vor? Muss man Bewertungen überhaupt dulden?
Verletzungen von Rechten wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht finden vermehrt auch in Bewertungsportalen statt. Für nahezu jede Branche existieren Bewertungsportale, auf denen Interessenten von Dienstleistungen und Waren nach qualitativ hochwertigen Leistungen recherchieren können.
Bewertungen im Internet, genauer in Bewertungsportalen sind grundsätzlich zulässig und Ausfluss der grundrechtlich durch Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit. Danach muss jeder es hinnehmen, dass Dritte die von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen bewerten.
Hierbei muss er allerdings nur sachliche Kritik und Werturteile hinnehmen.
Im Wettbewerb der Unternehmen um Kunden spielen Bewertungsportale eine immens wichtige Rolle. Da positive Bewertungen im Internet entscheidend zum Erfolg und zur Beliebtheit eines Unternehmens beitragen, insbesondere weil das Google-Ranking durch Bewertungen spürbar verbessert wird, nutzen viele Unternehmen Bewertungsportale missbräuchlich, um ihre Position im Wettbewerb zu stärken.
Dies geschieht etwa durch falsche Positivbewertungen in Bezug auf die Dienstleistungen des eigenen Unternehmens. Zudem kommt es vermehrt zu missbräuchlich abgegebenen falschen Negativbewertungen bezüglich der Dienstleistungen und Waren der Konkurrenz, um deren Ruf zu schädigen und die eigene Position am Markt zu verbessern.
Abgesehen davon, dass dies wettbewerbswidrig ist, wird durch falsche Negativbewertungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt.
Ehrverletzende Schmähkritik, welche den Bewerteten herabwürdigen soll und keine sachliche Auseinandersetzung beinhaltet, ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.
Das hat zur Folge, dass man natürlich äußern darf, dass man bestimmte Dienstleistungen oder Produkte für mangelhaft befindet, jedoch sollte man dabei stets auf die Wortwahl achten.
Beispielsweise sollten Begriffe wie „Pfuscher“ oder „Betrüger“, welche beleidigender Natur sind, tunlichst vermieden werden.
Bewertungen bestehen oft jedoch nicht nur aus Meinungsäußerungen, welche durch das Merkmal des subjektiven Dafürhaltens geprägt sind. Meist sind sie vielmehr mit Tatsachenbehauptungen verbunden.
Solche unterscheiden sich von Meinungsäußerungen dadurch, dass deren Inhalt dem Beweis zugänglich ist. Man kann den Wahrheitsgehalt oder die Unrichtigkeit der Äußerung also nachweisen. Tatsachenbehauptungen im Rahmen von Bewertungen sind ebenfalls solange zulässig und von dem Bewerteten hinzunehmen, wie sie der Wahrheit entsprechen.
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Freitag, 13. November 2020
Dirk Massat S.A - Reputationmanager
Ich zeige Ihnen auf wo die Schwachstellen Ihres Reputationmanagements im Internet bestehen, und mache Ihnen dann Vorschläge wie man das beheben kann. Für mehr als 500 Kunden war ich ( Dirk Massat ) in den letzten 17 Jahren erfolgreich, und weiß das Reputationsmanagement organisch aufgebaut werden muss.
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Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
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